Als "notwendige Treppe" (einziger Zugang) muss eine Spindeltreppe eine nutzbare Laufbreite von mindestens 80 cm vorweisen – unabhängig von der Konstruktion. Der Mindest-Innendurchmesser für diese Treppe errechnet sich wie folgt: 80 cm Laufbreite + Spindeldurchmesser + 80 cm Laufbreite.
Spindeltreppen
Spindeltreppen, oft auch Wendeltreppen genannt gehören zu den spektakulärsten Treppenbauweisen, besonders wenn die Konstruktion in der vollen Höhe sichtbar bleibt. Gerne wird die Spindeltreppe deshalb als Aufgang zu offenen Galerien oder bei großzügigen Treppenlöchern verwendet.