DIN 18065
In der DIN 18065 sind die wichtigsten Maße für Geländer geregelt. Allerdings gibt es hier keine Anfoerdrungen an die Kindersicherheit von Treppen.
In Einfamilienhäusern müssen Geländer mindestens 90 cm hoch sein, im Großteil der Schweiz und in Teilen Österreichs 100 cm. Bei Absturzhöhen über 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 110 cm betragen. Geländer und Durchgangshöhe werden über den Stufenvorderkanten gemessen. Zu beachten sind auch mögliche Vorschriften in den deutschen Landesbauordnungen, aber auch in der ÖNORM und SIA, zur Geländerausfachung und zum Schutz vor Überklettern.
Nur in wenigen Landesbauordnungen finden sich Vorgaben bezüglich der Geländersicherheit im Hinblick auf Kinder. In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen ist, schreibt z.B. die Hessische Landesbauordnung (HBO) vor:
In der DIN 18065 sind die wichtigsten Maße für Geländer geregelt. Allerdings gibt es hier keine Anfoerdrungen an die Kindersicherheit von Treppen.