Bedarfsgerechte Planung. Verminderte Beweglichkeit und das Nachlassen der Sehfähigkeit führen bei älteren Menschen auch zu mehr Unsicherheit beim Treppengehen. Vorsorge bei der Treppenplanung und gezielte Maßnahmen im Bedarfsfall machen die Treppe sicher begehbar.
Schrittmaß und Steigung
Eine Steigung von 20 cm ist für Ältere mühsam, vor allem beim Abwärtsgehen, besser sind 17 bis 18cm. Dazu passen Auftritte von 29 bzw. 27cm. Siehe auch Seite 20.
Stabile Geländer
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber manche Treppen entsprechen nicht den geltenden Belastungsnormen, was sich teilweise an zu beweglichen Geländern bemerkbar macht. Am besten vor dem Kauf ausprobieren.
Keine Bodenunebenheiten
Achten Sie besonders auf Unebenheiten am Boden, Gefahrenstellen wie eine zu hohe Rutschleiste an der Stufenkante oder Teppichkanten an Übergängen.
Beidseitiger Handlauf
Für noch mehr Sicherheit beim Treppengehen kann ein zusätzlicher Handlauf sorgen, der an der Wandseite entlang führt, und vor allem sehr stabil befestigt sein sollte.
Gleichmäßiger Stufenverlauf
Egal, ob eine Treppe geradläufig oder gewendelt ist, wichtig ist bequeme Begehbarkeit. Besonders geeignete Grundrisse kann der Treppenfachmann empfehlen. Wichtig ist auch, dass es im Stufenverlauf keine unvorhersehbaren Unterbrechungen, wie z.B. Zwischenstufen, gibt.
Treppenlift
Je nach Treppenbreite können Sitz- oder Plattformlifte installiert werden. Der Platzbedarf für die Führungsschienen beträgt etwa 15 cm der Gehbreite, der eingeklappte Lift am Start- und Zielplatz bis zu 35 cm. Eine weitere Möglichkeit bietet die Liftbefestigung am Geländer.
Außerdem berücksichtigen:
In der DIN 18 040 finden sich wichtige Maße und Regeln für barrierefreies Bauen.