Je nach Alter und Gehgewohnheit wird die bequeme Begehbarkeit einer Treppe ganz unterschiedliche empfunden. Welches Mindest- bzw. Höchstmaße bei Treppen für welche Anforderungen gelten, regelt in Deutschland die DIN 18065.
Schrittmaßregel
Das Steigungsverhältnis einer Treppe wird anhand einer Formel, der Schrittmaßregel, bestimmt. Als Schrittmaß bezeichnet man die Schrittlänge (Abstand von Fußhinterkante zu Fußhinterkante). Beim Gehen liegt dieses Maß bei einem normalgroßen Erwachsenen zwischen 59 und 65 cm, im Mittel also ca. 63 cm. Beim Treppensteigen verkürzt sich die Schrittlänge um das 2-fache der Höhe. Steigt man zB 10 cm hoch, beträgt die horizontale Schrittlänge nur noch 43 cm (bei 18 cm noch 27 cm). Hieraus ergibt sich ein empfehlungswertes Steigungsverhältnis 18/27 cm für Treppen.