Die Schrittmaßregel
Die Schrittmaßregel bestimmt das Steigungsverhältnis einer Treppe. Das Schrittmaß wird auch als Schrittlänge bezeichnet (Abstand von Fußhinterkante zu Fußvorderkante). Bei einem normal großen Erwachsenen liegt dieses Maß beim Gehen zwischen 59 und 65 cm. Das Mittelmaß ist also ca. 63 cm.
Die Schrittlänge verkürzt sich beim Treppensteigen um das 2-fache der Höhe. Wenn man 10 cm hochsteigt, beträgt die horizontale Schrittlänge nur noch 43 cm (bei 18 cm noch 27 cm). Dadurch ergibt sich ein empfehlenswertes Steigungsverhältnis 18/27 cm für Treppen.