Durch den Ausbau von Dachgeschossen werden zunehmend steile, platzsparende Treppen erforderlich. Vielfach werden dafür Treppen zur Selbstmontage angeboten wie Samba- und Watscheltreppen, runde und eckige Spindeltreppen mit nutzbarer Laufbreite weit unter 80 cm.
Aber: Keine Steiltreppe zu Wohnräumen!
Diese Treppen sind als notwendige Treppen (einziger Zugang zu einem Wohnraum) nicht gestattet, siehe DIN 18065
Das bedeutet im Klartext:
Derartige Treppen dürfen nur als Zugang zu einem Speicher anstelle von Dachbodenleitern verwendet werden, denn die Stabilität der Konstruktion, die Festigkeit des Geländers, vor allem aber die Anordnung der Stufen entspricht meist nicht den Vorschriften, die man an eine Verbindungstreppe zur nächsten Wohnebene stellt!
Als einziger Zugang zu Wohnräumen sind Steiltreppen nicht erlaubt. Stellen Sie sich vor, ein Gast verunglückt auf einer solchen Treppe.