Auflager
Auflager, Anschlüsse, Aufklauung
Auflager sind alle Punkte zur Aufnahme von Treppenlasten. Als Auflager bezeichnet man alle Stellen, an denen die tragenden Teile einer Treppe, oder auch einzelne wandgelagerte Stufen, am Bauwerk angeschlossen (aufgelagert) sind. Dem Auflager ist bezüglich der Aufnahme der Nutzlasten besondere Beachtung zu widmen, daher scheiden insbesondere schwimmende Estriche oder nichttragende Wände dafür von vornherein aus. Nicht ohne Grund sind daher in den Zulassungen die Lasten aus der Treppe („charakteristische Widerstände) genau beschrieben; für herkömmliche, also traditionelle Treppen muss der Hersteller diese selbst beurteilen, soweit das Regelwerk handwerkliche Holztreppen dafür nicht detaillierte Vorgaben bereitstellt.