Aufmass
Aufmass, Baustellenaufmass, aufmessen
Das Aufmass ist die fachgerechte Ermittlung aller Umstände für die maßgenaue und zuverlässige Anfertigung einer Treppe. Das Aufmass ist im Rahmen von Werkverträgen eine Informationspflicht des Auftragnehmers zu Erkundung aller Baustellenbedingungen und –Maße für die Treppe. Im Gegensatz zum Internet- oder Versandhandel lehnen qualitätsbewusste Hersteller eine Treppenanfertigung nach Planmaßen ab, da aus diesen eine ausreichende Information nicht möglich ist. Nicht nur Rohbaumaße, sondern auch Fertigbaumaße, Meterrisse, Fußbodenhöhen, Toleranzen oder Winkelabweichungen von Bauteilen müssen geklärt werden, ferner der Baustellenzustand insgesamt, die Eignung aller tragenden Bauteile, der Aufbau von Estrichen und Wandbelägen, der Verlauf von Boden- und Wandinstallationen und eine eventuelle Beeinträchtigung der Durchgangshöhe der Treppe aufgrund darüber angeordneter Bauteile. Bei umfangreichen Treppenräumen, gewölbten Wänden, bereits vorhandenen gewendelten Treppen- Unterkonstruktionen und ähnlich komplexen Aufgaben können dafür computerunterstützte Vermessungsgeräte eingesetzt werden.