Ausgleichsstufe
Ausgleichsstufe, Ausgleichstreppe
Die Ausgleichsstufe ist ein stufenförmig (und nicht rampenförmig als Gefälle) angeordneter Ausgleich zwischen zwei unterschiedlich hohen Bodenflächen. Als Ausgleichsstufe wird nach DIN 18065 eine „…Stufe zwischen zwei Nutzungsebenen mit geringem Höhenunterschied“ bezeichnet, drei Steigungen gelten baurechtlich bereits als Treppenlauf. Aus Sicherheitsgründen werden in Bauten und auch bei Außentreppen und Wegen heute jedoch Treppen von weniger als drei Steigungen vermieden, da sie auf Grund ihrer geringen optischen Auffälligkeit zu Unfällen führen können, siehe auch deutsche Musterbauordnung 2008, § 36 Absatz 2 (…in den Fluren ist eine Folge von weniger als drei Stufen unzulässig.) In Österreich schließt die OIB Richtlinie 4 Nutzungssicherheit in Punkt 3.1.2 sowohl in allgemein zugänglichen Bereichen als auch bei Treppenpodesten sonstige Niveausprünge oder Einzelstufen von vornherein aus.