Berufsgenossenschaft BG
Berufsgenossenschaft BG, gewerbliche Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, BG Bau, Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution, BGHW
Die Berufsgenossenschaften sind für die Treppenbranche wichtige Partner bzw. Institutionen für die Sicherheit von Treppen. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der deutschen Wirtschaft unter anderem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsgefahren zuständig. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisieren sie sich selbst und finanzieren sich durch die Pflichtmitgliedschaften der zugewiesenen Unternehmen; die Finanzierung ist je nach Gefährdungsklasse der Beschäftigten unterschiedlich hoch, ein Gewinn darf nicht erwirtschaftet werden, als Sozialversicherer entlasten die BG die Firmen von der Unternehmerhaftpflicht und gewähren z.B. auch Unfallrenten. Nach den durch den Gesetzgeber verordneten Fusionen gibt es aktuell 9 landwirtschaftliche und 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften, die wichtigsten Partner der Treppenbranche sind – abgesehen von den berufsständischen Berufsgenossenschaften wie die BG Holz und Metall – die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), siehe Treppenunfälle und BGI 561 Merkblatt für Treppen; zu Schutzmaßnahmen bei Treppen im gewerblichen Bereich siehe Merkblatt M 44, Sicherheit auf Treppen siehe BG-Regeln.