CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung, CE-Zeichen, EG-Zeichen
Die CE- Kennzeichnung wurde geschaffen, um den Bürgern der EU sichere Produkte zu gewährleisten. Die CE-Kennzeichnung wird häufig als „Reisepass“ für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet, und ist kein Gütesiegel, sondern die Bestätigung eines Herstellers, dass sein Produkt den dafür geltenden europäischen Richtlinien entspricht, der Komformitätserklärung. Für Treppen gilt nach Inkrafttreten der europäischen Bauproduktenrichtlinie 89/106, dass sie in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit usw. entweder einer harmonisierten europäischen Norm entsprechen müssen, oder auf der Grundlage der ETAG 008 (European Technical Approval Guideline = Leitlinie für europäische technische Zulassungen für vorgefertigte Treppenbausätze), eine europäische technische Zulassung ausgestellt werden muss.
CE-Kennzeichnung ohne europäische Zulassung? Ein Kommentar
Seit Inkrafttreten der Leitlinie für die europäische Zulassung von Treppen im Jahr 2002 erhielten inzwischen – Stand Herbst 2011 - mehr als 10 Treppenbaufachbetriebe bzw. Treppenentwickler für ihre modernen Treppen etwa 30 aktuell gültige Zulassungen. Diese Firmen und in einigen Fällen auch deren Lizenznehmer produzieren und vertreiben diese Treppen nach den genauen Vorgaben der Zulassungen. Marktkenner wissen jedoch, dass noch mehr Betriebe dieser Nachweispflicht für deren Belastungsfähigkeit und Brauchbarkeit nicht nachkommen, sei es aus Unkenntnis oder Fehleinschätzung der Lage und obwohl die Zulassungen von allen Baubehörden für moderne Treppen verlangt werden und sie das auch stichprobenweise überprüfen. Von manchen Unternehmen wird angeführt, dass eine CE-Kennzeichnung ja auch ohne Zulassung möglich sei, wenn das Produkt einer harmonisierten europäischen Norm entspricht, und dass die Treppe ohnehin den anerkannten Regeln der Technik entsprechen würde. Genau das ist der Punkt – es gibt für zahlreiche, das komplexe Produkt Treppe betreffende Regelwerke noch keine harmonisierten Normen; beispielsweise die Verkehrslasten sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt, und über Treppenkonstruktionen gibt es kaum nationale Normen. Es bleibt also dabei – wer nicht traditionelle Treppen baut, sondern moderne Konstruktionen, ist zum Verfahren der europäischen technischen Zulassung verpflichtet und nur dann zur Führung des CE-Zeichens berechtigt. In einem EG-Beschluss heißt es wörtlich „...Die Mitgliedstaaten führen auch Sanktionen für Verstöße ein, die…strafrechtlicher Natur sein können…“. Diese Marktüberwachung ist mindestens in Deutschland inzwischen eingerichtet. Es sei daher allen seriösen Treppenherstellern geraten, sich in eigenem Interesse entweder genauer in der Bauordnung zu informieren, eventuell für eine einzelne moderne Treppe nach einer Zulassung im Einzelfall nachzufragen, oder gleich eine europäische technische Zulassung zu beantragen.