EN 1995-1-1 Eurocode 5
EN 1995-1-1 Eurocode 5 Bemessung und Konstruktion von Holzbauten
Die EN 1995-1 liefert Regeln für die Bemessung und Konstruktion von ganzen Tragwerken und von Einzelbauteilen aus Holz, sowohl bewährter als auch neuerer Art. Als Konstruktionsnorm für den Holzbau ist die DIN 1995-1 die Grundlage von Übereinstimmungsnachweisen gemäß der Europäischen Bauproduktenrichtlinie, vor allem hinsichtlich der wesentlichen Anforderung. Auch wenn die in der EN 1995 spezifizierten Festigkeitswerte für Bauholz und Holzwerkstoffe von den im Treppenbau verwendeten Holzqualitäten meist übertroffen werden, gelten die hier festgelegten Rechen- und Nachweisverfahren, soweit nicht eine zusätzliche Festigkeits- und Fachbeurteilung nachgewiesen werden kann. Die EN 1995-1 ist (mit den nationalen Parallel-Normen) Nachfolgerin der nationalen Normen DIN 1052 Holzbau und ÖNORM B 4100 Holzbau – Holztragwerke und behandelt die Grundsätze und Anforderungen an die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit von Holzbauwerken. Es ist vorgesehen, diese Norm, zusammen mit den übrigen Eurocodes, für die Bemessung und Konstruktion von Tragwerken anzuwenden und damit auch von Holztreppen. Dafür ist ergänzend die europäische Leitlinie 008 zur Prüfung von Treppen heranzuziehen, da die der ÖNORM 1995 zugrundeliegenden Baustoffe andere Festigkeiten aufweisen als die im Treppenbau eingesetzten Harthölzer.
Aus historischer Sicht ist es in diesem Zusammenhang interessant, auf den „Nachweis nach allgemeinen Erfahrungen“ zu erinnern. Z.B. enthielt die ÖNORM B 4100 unter Punkt 1.2.2 statische Berechnung folgenden Passus: „…(2) Bauteile, deren Abmessungen nach allgemeiner Erfahrung angegeben werden können, brauchen nicht berechnet zu werden“. Dieser Absatz war wichtig für den handwerklichen Holztreppenbauer, denn damit konnte auf die in der Berufsausbildung gültige Literatur zurückgegriffen werden. Moderne Berechnungsmethoden haben jedoch die früher üblichen, aufwändigen Berechnungsverfahren ersetzt; in den Eurocodes ist daher der Begriff des „Nachweises nach allgemeiner Erfahrung“ nicht mehr zu finden, im Gegenteil wird im Gültigkeitsbereich zitiert: „…Die Eurocodes liefern allgemeine Bemessungsregeln für den täglichen Gebrauch für die Berechnung und Bemessung von ganzen Tragwerken und von Einzelbauteilen sowohl bewährter als auch neuartiger Art.“
In Deutschland hat sich als Grundlage für die Konstruktion traditioneller Holztreppen daher das „Regelwerk handwerklicher Holztreppenbau“ der Tischler- und Zimmererverbände etabliert, welches sowohl auf statischen Berechnungen als auch Erfahrungen begründet ist und vom DIBT zur Kenntnis genommen wurde. Werden die im Regelwerk festgelegten Angaben verlassen, d.h. ganz andere Treppen gebaut, oder solche mit mehr als 1 m Breite und über 17 Steigungen, ist die Konstruktion allerdings zu berechnen. Für alle anderen Holztreppen siehe Europäische technische Zulassung.