Europäische Bauproduktenrichtlinie
Europäische Bauproduktenrichtlinie, Bauproduktenverordnung
Die Bauproduktenrichtlinie soll den freien Warenverkehr in der Europäischen Union gewährleisten, unter der Voraussetzung nachvollziehbarer Produkteigenschaften und in Übereinstimmung mit grundlegenden Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit von Bauten und Bauteilen. Die Bauproduktenrichtlinie begründet sich auf die Entschließung des Rates von 1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung („New Approach“). Diese sieht vor, dass in den Baugesetzen der Länder nur mehr schlanke, zielorientierte Anforderungen festgelegt werden sollen.
Technische Detailbestimmungen sollen hingegen auf Dokumente ausgelagert werden, die keine Rechtsvorschriften im engeren Sinne sind, sondern z.B. Normen, auf die in den Bauordnungen verwiesen wird, oder länderweise harmonisierte Bautechnikverordnungen bzw. bautechnische Regeln. Ab Juli 2013 wird die Bauproduktenrichtlinie durch die Europäische Bauproduktenverordnung ersetzt, welche ein etwas erleichtertes System der daraus resultierenden CE- Richtlinien zur Folge haben sollte, mehr dazu siehe Europäische Bauproduktenverordnung. Die Bauproduktenrichtlinie legt die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke fest, welche sie bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllen müssen, für normalerweise vorhersehbare Einwirkungen. Diese Anforderungen betreffen:
- Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- Brandschutz
- Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- Nutzungssicherheit
- Schallschutz
- Energieeinsparung und Wärmeschutz
Grundsätzliche Informationen siehe unter EUR-Lex und unter Gesetze im Internet.