Freitragende Treppen
Freitragende Treppen
Die freitragende Treppe ist ein im Sprachgebrauch meist falsch verwendeter Begriff, gelegentlich auch in der Fachliteratur. Freitragend ist eine Treppe bzw. ein Treppenlauf nur dann, wenn die Konstruktion zwischen dem unteren und oberen Auflager frei trägt, also zwischen den beiden Geschoßdecken bzw. Podesten, ohne Zuhilfenahme von Seitenwänden, Abhängungen usw.
Das Tragesystem der freitragenden Treppe wird meist aus gestalterischen Gründen verwendet, z. B. für Repräsentationszwecke, oder wenn keine tragfähigen Seitenwände entlang einer Treppe sind. Die Konstruktionsarten sind dabei meistens Mittelholm- oder Holmtreppen, wandfrei platzierte Wangentreppen und beidseitig geländertragende Treppen, ebenso Spindeltreppen. Die fehlerhafte Anwendung des Begriffes auch für Kragstufen, Bolzentreppen, sonstige wandverankerte oder wandgelagerte Konstruktionen entstand vermutlich, als man sich mit dem Begriff „freitragend“ von den durch Wangen getragenen oder durch Harfen oder Wandscheiben abgeschlossenen Konstruktionen unterscheiden wollte.