Gebäudeklassen
Gebäudeklasse, Gebäudekategorie, Gebäudeart
Die Gebäudeklasse ist eine bauordnungsrechtliche Einteilung von Gebäudearten, um dafür jeweils angemessene technische und rechtliche Anforderungen festlegen zu können. Für Treppen gibt es dadurch in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse unterschiedliche Anforderungen an die Nutzlast, die Brandbeständigkeit, die Laufbreite, das Schrittmaß, die Geländerhöhe usw.
Gebäudeklassen in Deutschland
Sind in den Landesbauordnungen geregelt, gemäß Musterbauordnung § 2(3) Begriffe unterscheidet man:
- Gebäudeklasse 1, freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
- Gebäudeklasse 2, Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m², (Bemerkung: Doppelhäuser und Reihenhaus- Abschnitte)
- Gebäudeklasse 3, sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
- Gebäudeklasse 4, Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 5, sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Ferner gibt es Sonderbauten nach folgender Unterscheidung nach § 2(4):
- Hochhäuser (Gebäude mit einer Höhe…von mehr als 22 m)
- bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m
- Gebäude mit mehr als 1600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, ausgenommen Wohngebäude
- Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 800 m² haben
- Gebäude mit Räumen, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen und einzeln eine Grundfläche von mehr als 400 m² haben
- Gebäude mit Räumen, die einzeln für die Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind
- Versammlungsstätten a) mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben, b) im Freien mit Szenenflächen und Freisportanlagen, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht
- Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen, Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten und Spielhallen mit mehr als 150 m² Grundfläche
- Krankenhäuser, Heime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung oder Pflege von Personen
- Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte und alte Menschen
- Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen
- Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug
- Camping- und Wochenendplätze
- Freizeit- und Vergnügungsparks
- Fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen
- Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 7,50 m
- bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist
- Anlagen und Räume, die in den Nummern 1 bis 17 nicht aufgeführt und deren Art oder Nutzung mit vergleichbaren Gefahren verbunden sind
Begriffsbestimmungen und weiter Hinweise zu den Gebäudeklassen siehe auch is-argebau.de Musterbauordnung.
Gebäudeklassen in Österreich
Die Gebäudeklassen sind in Österreich ebenfalls in den Bauordnungen geregelt, allerdings bundesweit einheitlich in den Begriffsbestimmungen der OIB- Richtlinien des österreichischen Institutes für Bautechnik definiert und von den Ländern übernommen, und sind u. a. im Zusammenhang mit dem Brandschutz und den Treppenvorschriften wichtig. Die Gebäudeklassen sind darin ähnlich wie in Deutschland, jedoch sehr ausführlich erläutert:
- Gebäudeklasse 1 (GK 1), Freistehende, an mindestens drei Seiten auf eigenem Grund oder von Verkehrsflächen für die Brandbekämpfung von außen zugängliche Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7 m, bestehend aus einer Wohnung oder einer Betriebseinheit von jeweils nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße
- Gebäudeklasse 2 (GK 2), Gebäude mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7 m, bestehend aus höchstens fünf Wohnungen bzw. Betriebseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße; Reiheinhäuser mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen und mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 7 m, bestehend aus Wohnungen bzw. Betriebseinheiten von jeweils nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße.
- weitere Definitionen für die Gebäudeklassen 3 bis 5 siehe unter Begriffsbestimmungen des OIB auf www.oib.or.at.
Darüber hinaus unterscheidet das OIB in einzelnen Richtlinien wie der Wärmeschutzrichtlinie 6 weitere Gebäudekategorien, z. B. für Nicht-Wohngebäude (Siehe Punkt 2.2 Zuordnung zu Gebäudekategorien):
- Bürogebäude
- Kindergärten und Pflichtschulen
- Höhere Schulen und Hochschulen
- Krankenhäuser
- Pflegeheime
- Pensionen
- Hotels
- Gaststätten
- Veranstaltungsstätten
- Sportstätten
- Verkaufsstätten
- Sonstige Gebäude