Geländertragende Bolzentreppen
Geländertragende Bolzentreppen, auch Bolzentreppen mit tragendem Handlauf
Geländertragende Bolzentreppe ist ein in mancher Literatur falsch verwendeter Begriff für geländertragende Treppen. Die Bezeichnung geländertragende Bolzentreppe ist vermutlich aus einem Missverständnis über den genormten und damit technisch festgelegten Begriff „Tragbolzen“ entstanden. (Trag)-Bolzentreppen beruhen nach DIN 18069 grundsätzlich auf einem von den Stufen, deren Wandverankerung und der lichtseitigen Stufenverschraubung ausgehenden Tragsystem, ohne Mitwirkung eines Geländers. Als Tragbolzen gelten dabei nicht die Wandverbindungen, sondern die Verbindungsmittel für die Stufen untereinander und zum oberen und unteren Deckenrand, siehe auch den Kommentar. Weiters auch Tragbolzentreppen, Geländertragende Treppen.
Geländertragende Bolzentreppen? Kommentar zu einem fachlichen Widerspruch.
Weit über tausend Einträge in Google sind zwar einerseits wenig, aber andererseits zuviel, um diese irreführende Begriffsverwendung nicht unkommentiert zu lassen. Zumal dieser Begriff nicht nur auf Websites, sondern oft in Prospekten, auch in Lexika und sonstiger Literatur zu finden ist. Die Ursache dürfte ein Missverständnis darüber sein, was als Tragbolzen gilt. Den Begriff Tragbolzen haben, historisch betrachtet, jene Treppenkonstruktionen etwas früher besetzt, deren Stufen ursprünglich meist in der Wand eingebunden waren und die sich an der Lichtseite gegenseitig durch Verschraubungen mit Distanzspindeln tragen, wofür man den Begriff Tragbolzen nahm.
Wenig später folgten Weiterentwicklungen, wo die Stufen an den Wänden mit Abstand über Beschläge aus Flachstahl, Winkelstahl oder Rundstahl verankert wurden, welche man dann folgerichtig als Wandanker bezeichnete. Heute überwiegen bei Tragbolzentreppen die wandfreien Konstruktionen; alle Varianten sind in der DIN 18069 „Tragbolzentreppen für Wohngebäude“ beschrieben, sowohl die wandeingebunden Systeme als auch die wandfreien Systeme mit Wandanker.
Bei geländertragenden Treppen werden die Stufen zwar über stählerne Bolzen in der Wand oder in Wangen gelagert, die jedoch statisch gesehen keine starr eingebundenen Anker sind; die lichtseitige Tragekonstruktion besteht aus dem Geländer zusammen mit den Stäben und den Stufen; die Sicherheit dieses Tragsystems ist nach dem Versagen einer einzelnen Stufe hoch.
Bei Tragbolzentreppen bilden jedoch die (wandseitig eingebundenen bzw. verankerten) Stufen allein durch die Tragbolzen- Verbindungen auf der Lichtseite das Tragesystem, ohne statische Einbindung des Geländers. Die Sicherheit dieser Systeme ist geringer, da bei Versagen einer einzelnen Stufe die Standsicherheit der gesamten Konstruktion gefährdet sein kann.
Die Tragbolzentreppen und die geländertragenden Treppen haben aber trotz der unterschiedlichen statischen Systeme eines gemeinsam – sie dürfen nur auf der Grundlage einer europäischen technischen Zulassung (ETA) hergestellt werden. Siehe auch Tragbolzentreppen, Geländertragende Treppen.