Gewendelte Stufe
Gewendelte Stufe, gewendelte Trittstufe, Wendelstufe
Die gewendelte Stufe ist eine „vorzugsweise in einer Wendelung angeordnete Trittstufe, deren Vorderkante nicht parallel zur Vorderkante der Folgestufe liegt“. Für gewendelte Stufen legen sowohl die DIN 18065 als auch die ÖNORM B 5371 fest, dass „…im geradläufigen Teil eines Treppenlaufes aus einer Wendelung heraus nur bis zu einer Länge von 3,5 . a (= 3,5 Auftritte auf der Lauflinie) gewendelte Stufen angeordnet werden (dürfen)“. Das bedeutet vereinfacht etwa, dass entlang eines geraden Laufteiles einer Treppe nicht mehr Stufen verzogen werden dürfen, als der Treppenlauf breit ist; eventuelle weitere notwendige Stufen sind als gerade Stufen zu planen.
Auch die Mindestauftritte von gewendelten Stufen an der schmalsten Stelle sind geregelt, nach DIN 18065 bei „Gebäuden im Allgemeinen“ 10 cm, bei Treppen innerhalb von Wohnungen und in Häusern mit bis zu zwei Wohnungen 5 cm; zu den etwas anderen Maßen der ÖNORM siehe gewendelte Treppen. Weitere Hinweise siehe Messregeln und Konstruktion gewendelter Stufen, ein Kommentar.