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Glastreppen

Glastreppen

Glastreppe ist ein gelegentlich ungenau verwendeter Begriff für Treppen aus mineralischem Glas, jedoch auch Acrylglas (Plexiglas) oder Polycarbonat. Als Glastreppen werden sowohl Ganzglastreppen bezeichnet, d. h. wo sowohl Geländer und Stufen aus Glaselementen bestehen, und auch Treppen, wo nur die Stufen aus Glas bestehen. Als attraktives Material wird Glas gerne bei repräsentativen Treppen verwendet, vor allem seitdem Einscheiben-Sicherheitsgläser und Verbund-Sicherheitsgläser mit hoher Festigkeit entwickelt wurden.

Mineralisches Glas ist von hoher Härte, aber auch Sprödigkeit und Empfindlichkeit gegenüber (spitzen) Schlägen. Polycarbonat und Acrylglas (z. B. Plexiglas) sind Kunststoffe, welche verformbar, mehr oder weniger schlagzäh und von geringerer Härte sind. Für die Verwendung von Glas bei Stufen sollte man auf die (insbesondere bei Feuchtigkeit) glatte Oberfläche achten und die Möglichkeit, durch Bedrucken, Ätzen oder Sandstrahlen rutschfeste Gehbereiche zu schaffen. Für weitgehend aus Glas angefertigte Treppen bestehen die eigentlichen tragenden Elemente, vor allem bei freitragenden Konstruktionen, dennoch meist aus Stahlträgern, Stäben und –Seilen als tragende Elemente. Da sowohl mineralisches Glas als auch Acrylglas und Polycarbonat nicht als Werkstoffe für tragende Bauteile anerkannt sind, dürfen sie serienmäßig für Stufen oder sonstige Konstruktionsteile nur im Rahmen einer ETA (Europäischen Technischen Zulassung) eingesetzt werden, für die Verwendung bei Geländern und Umwehrungen gilt die TRAV (Technische Regel für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen).

Bzgl. Zulasssung für Umwehrungen gibt es einige nach TRAV geprüfte Systeme mit Glasscheiben; es empfiehlt sich aus Sicherheitsgründen unbedingt – abgesehen vom rechtlichen Gesichtspunkt – auf diese Festigkeitsnachweise zu achten. Architekten entwerfen gerne individuelle und interessante Treppen aus Glas und Edelstahl; dafür dient das Verfahren des „Nachweises der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall“ gemäß der jeweiligen Landesbauordnung, unter Berücksichtigung der für diesen Zweck festgelegten „Anforderung an begehbare Verglasungen“ des DIBtd, bzw. ETA bzw. TRAV.