Grenzmaße für Treppen
Grenzmaße für Treppen, Grenzwerte, Mindestmaße, Höchstmaße
Grenzmaße sind ein Überbegriff für in den Maßnormen festgelegte, wichtige Mindest- bzw. Höchstmaße für Treppen. Als Grenzmaß werden in der DIN 18065 die zulässigen Hauptmaße von Treppen bezeichnet, alternativ in der ÖNORM B 5371 als Grenzwerte, für z. B. die niedrigsten und größten Stufenhöhen, Auftritte, Schrittmaße und die niedrigste Geländerhöhe, für die jeweiligen Treppenarten bzw. Gebäudeklassen.
Die Einhaltung der Grenzmaße entbindet den Anwender von Normen nicht der Verpflichtung, die allgemeinen Grundsätze der Bauordnungen zu beachten, insbesondere jenen, dass alle Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit…insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet sind (Musterbauordnung § 3/1). Weiteres siehe Treppenmaße.