Gütezeichen für Treppen
Gütezeichen für Treppen, Gütesiegel, Qualitätskennzeichen
Als Güte- oder Qualitätskennzeichnungen versteht man Ausweise für Produkte und Dienstleistungen, welche aufgrund von Güterichtlinien hergestellt oder erbracht werden. Gütezeichen müssen Anforderungen enthalten, welche das Maß der Erwartung überschreiten, welches man üblicherweise an nach anerkannten Regeln der Technik hergestellte Produkte hat. Beispielsweise über Nutzungssicherheit, Funktionstauglichkeit, Lebensdauer, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit, sowie Kenntnisse des Personals.
Für die von traditionellen Handwerksmeistern hergestellten Treppen waren Qualitätsrichtlinien nicht nötig, denn die Qualität der Leistungen wurde einerseits durch eine sorgfältige Ausbildung und andererseits dem regionalen Ruf des Betriebes bestimmt. Durch die überregionalen Wirtschaftsbeziehungen entstand der Wunsch, das Vertrauen der Verbraucher an Produkte hoher Qualität weiterhin zu erhalten, und neuerdings auch ökologische und gesundheitliche Aspekte nachzuweisen. Insbesondere die Entwicklung moderner Treppen seit etwa Beginn des 20. Jahrhunderts – zuerst aus Stahlguss und später aus Baustahl, Stahlbeton, Naturstein und Holz – zwangen zu baulicher Qualitätssicherung, welche sich jedoch auf die Einhaltung der Baugesetze beschränkte, und für Treppen inzwischen auf europaweit koordinierter Ebene verläuft.
Im Handwerk verwendete Kennzeichnungen wie „qualifizierter Meisterbetrieb Holztreppen“ oder ähnliches gelten jedoch nicht als Güterichtlinien, sondern als Marketinginstrument und Nachweis der Zugehörigkeit zu anerkannten Institutionen. Das Regelwerk handwerkliche Holztreppen dient insofern gegenüber dem Bauherrn durchaus als Marketinginstrument und Bestätigung, dass die Qualität dem Maßstab einer handwerklichen Treppe zugrunde liegt, der Inhalt des Regelwerks ist jedoch die Beschreibung von baurechtlich anerkannten, bewährten Konstruktions-Standards.
Für Gütezeichen in Deutschland beansprucht das „RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung“ im Sinne einer Vereinheitlichung das Monopol zur Regelung von Qualitätskennzeichen für Produkte und Dienstleistungen. Unter dem Dach des RAL-Institutes gibt es aktuell über 160 Gütegemeinschaften, davon mehr als die Hälfte im Baubereich, darunter die Gütegemeinschaft Holzbau-Ausbau–Dachbau (GHAD) als Träger des– Gütezeichens RAL-GZ 404 Treppen- und Geländerbau, welches von einigen Zimmereibetrieben verwendet wird. Für Gütezeichen in Österreich ist seit Ende 2010 ein Gütezeichengesetz (GZG) in Kraft, welches ein ähnliches Ziel für einheitliche Qualitätsrichtlinien hat, wie sie das RAL-Institut vertritt. Für Qualitätsmanagement-Prozesse ist die Quality Austria GmbH zuständig; das in diesem Zusammenhang erteilte „Austria-Gütezeichen“ ist ein Erkennungszeichen für einen nationalen Wertschöpfungsanteil, das Zeichen „Österreichischer Musterbetrieb“ soll für außerordentliche Leistungen stehen, siehe Quality Austria, Gütezeichengesetz.
Die im Rahmen einer europäischen technischen Zulassung erteilten Gebrauchstauglichkeitsnachweise für Treppen erheben nicht den Anspruch einer Qualitätskennzeichnung, obwohl sie aufgrund der europäischen Bauprodukte-Richtlinie einzelne Aspekte gründlich prüfen, wie sie auch von Güterichtlinien verlangt werden, wie eine hohe Lebensdauer oder eine ausreichende Umweltverträglichkeit; insofern bestätigt sie in einem gewissen Umfang auch qualitative Aspekte. In erster Linie bestätigt jedoch die europäische technische Zulassung, dass gesetzlich geforderte Eigenschaften eines Bauproduktes erfüllt werden.