Handwerkliche Holztreppe
Handwerkliche Holztreppe, herkömmliche Holztreppe, traditionelle Holztreppe, zimmermannsmäßig gefertigte Treppe
Die handwerkliche Holztreppe ist ein von Tischlern, Schreinern und Zimmerleuten verwendeter Begriff für die herkömmliche Holztreppe, also die gestemmte Wangentreppe und aufgesattelte Treppe, deren fachgerechte Konstruktion im Regelwerk handwerkliche Holztreppen im einzelnen beschrieben ist, und das von den Baubehörden als Standsicherheitsnachweis anerkannt wird.
Das hat historische Gründe, denn im Holzbau gab es zur Erfordernis von Standsicherheitsnachweisen den Begriff von „aus der Erfahrung zu beurteilenden Bauteilen“. Beispielsweise hatte die bis vor kurzem noch gültige DIN 1052 Holzbauwerke - Berechnung und Ausführung, im Abschnitt 2 Standsicherheitsnachweise unter Punkt 2.2.2 ausdrücklich festgelegt „Für Bauteile, die aus Erfahrung beurteilt oder deren Maße aus anderen Vorschriften entnommen werden können, ist kein Standsicherheitsnachweis erforderlich.“ Auch die ÖNORM B 4100 Holzbau enthielt unter Punkt 1.2.2 statische Berechnung eine ähnliche Festlegung: „…(2) Bauteile, deren Abmessungen nach allgemeiner Erfahrung angegeben werden können, brauchen nicht berechnet zu werden“.
Diese Festlegungen waren wichtig für den handwerklichen Holztreppenbauer, denn damit konnte auf die in der Berufsausbildung gültige Literatur zurückgegriffen werden. In den Nachfolgenormen, den sogenannten Eurocodes ist jedoch der Begriff des „Nachweises nach allgemeiner Erfahrung“ nicht mehr zu finden, im Gegenteil wird im Gültigkeitsbereich zitiert: „…Die Eurocodes liefern allgemeine Bemessungsregeln für den täglichen Gebrauch für die Berechnung und Bemessung von ganzen Tragwerken und von Einzelbauteilen sowohl bewährter als auch neuartiger Art.“ Moderne Berechnungsmethoden haben die früher üblichen, aufwändigen Nachweise ersetzt, damit aber auch die Beurteilung nach Erfahrung.
Um dennoch bewährte Maße und Konstruktionsdetails in einer praxisnahe Übersicht zusammenzufassen, haben die Verbände sowohl auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen als auch ergänzt durch statische Berechnungen das Regelwerk handwerkliche Holztreppen geschaffen. Darin sind unter anderem Materialdimensionen, wie die Wangenstärke, Stufenstärke und weitere Holzquerschnitte in Tabellen festgehalten, sowie bautechnisch zuverlässige Befestigungsvarianten der Wangen, und weitere Konstruktionsdetails. Damit wurde das Regelwerk zu einem anerkannten Nachweis zuverlässiger Treppen, mit einer langen Dauer der Gebrauchstauglichkeit, siehe cmflex.schreiner-saar.de.
Der Begriff handwerkliche Holztreppe wird manchmal irrtümlich auf alle Holztreppen ausgedehnt, welche die in den Handwerksinnungen zusammengefassten Tischler und Zimmerer herstellen, also auch auf moderne Konstruktionen. Die handwerkliche Fertigungsmethode bzw. gewerbliche Zuordnung des Herstellers zum Handwerk darf jedoch nicht mit der historisch entstandenen Bauartbezeichnung verwechselt werden. Für moderne Treppenkonstruktionen sind, wie für alle anderen tragenden Bauteile, statische Nachweise zu erbringen, siehe auch europäische technische Zulassung bzw. Zustimmung im Einzelfall.