Harfentreppe
Harfentreppe
Bei Harfentreppen werden die Stufen lichtseitig von einer Harfe gehalten, welche am oberen und unteren Deckenrand (bzw. auf der Decke) befestigt ist. Die Harfe einer Treppe besteht meist aus quadratischen Stahlrohren, an welche entweder seitlich ein stufenförmiger Auflagerholm angeschweißt ist, oder höhenverstellbare Stufenlager. Ein weiterer Auflagerholm wird häufig auf der Wandseite am Mauerwerk befestigt.
Diese Treppenkonstruktion fand wegen ihrer einfachen Bauweise und der Einsatzmöglichkeit provisorischer Baustufen früher viel Verwendung; durch die optische Raumabgrenzung und die eingeschränkte Nutzung für den Transport voluminöser Gegenstände werden jetzt wieder Treppen bevorzugt, welche lichtseitig über dem Geländer mehr offenen Luftraum haben. Beispielsweise wird in Normen und Bauordnungen darauf hingewiesen, dass bei notwendigen allgemeinen Gebäudetreppen (also ausgenommen in Ein- und Zweifamilienhäusern und in Wohnungen) ein Personentransport auf einer Krankentrage nach EN 1865 sicherzustellen ist, was bei gewendelten oder abgewinkelten Harfentreppen üblicher Laufbreite kaum möglich ist.