Kinderschutzgitter
Kinderschutzgitter, Kinderschutztüren, Kindergitter, Absperrgitter, Babyschutzgitter
Für Kinderschutzgitter hat die EU hat mit ihrer Norm EN 1930 erstmalig im Jahr 2000 eine Sicherheits- und Prüfnorm herausgegeben. Für Kinderschutzgitter hat sich seit Herausgabe der EN 1930 ein guter technischer Standard entwickelt. Treppen (und fortlaufende Umwehrungsgeländer) sind vor Kleinkindern ausreichend abzugrenzen, und zwar nicht nur Abgänge in den Keller, sondern auch Antritte in Obergeschoße, denn die Bewegungsfreude von Kleinkindern ist meist größer als ihre Fähigkeit, die aus ihrem Entdeckungsdrang entstehenden Gefahren zu bewältigen. Kinderschutzgitter sind für Kleinkinder bis zu zwei Jahren vorgesehen, um ihre Bewegungsmöglichkeit innerhalb des Hauses auf ungefährliche Bereiche einzuschränken, bzw. sie vor unfallträchtigen Bereichen zu schützen. Die Möglichkeiten von Kinderschutzgittern reichen vom Türschutzgitter zum Absperren von Treppen oder Küchen bis zu flexiblen, erweiterbaren Zaunelementen, um Kaminöfen, Arbeitsplätze oder ganze Wohnbereiche abzuschirmen oder geräumige Laufställe zu gestalten. Derartige Schutztüren können von Kleinkindern nicht geöffnet werden, von Erwachsenen jedoch auch dann, wenn sie z. B. das Kind oder einen Wäschekorb tragen.
Bei Treppenauf- und Abgängen sollte man Kinderschutzgitter auswählen, deren Befestigungen nach Ende der Nutzungsperiode wieder weitgehend entfern- oder abdeckbar sind. Ferner muss das Gitter beim Antritt vor die Stufe gesetzt werden können, wenn unter der ersten Stufe der Abstand zum Fußboden größer als 10 cm ist, bzw. muss dieser durch eine Abstandsleiste unter der Stufe entsprechend verringert werden. Bei Brüstungsgeländern muss man eventuell bis zum Boden stabile Netze vor das Geländer spannen. Siehe Kindersicherheit.