Lichte Treppendurchgangs-höhe
Lichte Treppendurchgangshöhe, Treppendurchgangshöhe, Durchgangshöhe, Kopfhöhe, Kopflichte
Die lichte Treppendurchgangshöhe ist das „…kleinste lotrechte Fertigmaß zwischen einer gedachten, durch die Stufenvorderkanten verlaufenden Fläche und den Unterkanten und/oder –flächen darüber liegender Bauteile“ (ÖNORM B 5371). Bei der Durchgangshöhe ist vor allem der Abstand zur Unterkante von darüberliegenden Podesten, Deckenrändern, Balken und Verrohrungen zu beachten. Die Treppendurchgangshöhe muss bei Wohnungstreppen nicht über die ganze Treppenbreite vorhanden sein, das dafür maßgebliche Lichtraumprofil ist in der jeweiligen Norm genau definiert, siehe Treppenlichtraumprofil. Für die lichte Treppendurchgangshöhe gilt:
- Die DIN 18065 verlangt einheitlich 200 cm für alle Gebäudearten, siehe Punkte 4.6 und 6.4 bzw. die Bilder A.5 bis A.8.
- Die ÖNORM B 5371 verlangt für Wohnungstreppen eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 200 cm, für allgemeine Gebäudetreppen von mindestens 210 cm, siehe Punkte 3.2.2 und 9.