Lichter Stufenabstand
Lichter Stufenabstand, Stufenlichtabstand; der lichte Stufenabstand wird als „… lotrechtes Fertigmaß…bei Plattenstufen zwischen Trittfläche und Unterfläche der darüber liegenden Stufe gemessen.“ (DIN 18065, Punkt 4.7). Der lichte Stufenabstand von Gebäudetreppen darf nach DIN 18065 Punkt 6.7 bzw. Bild A.3 nicht über 12 cm sein, für Wohnungstreppen gibt es keine Begrenzung, jedoch im Vorwort der Norm einen Hinweis auf Kindersicherungen bei Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern. In der ÖNORM B 5371 ist der lichte Stufenabstand für alle Treppen gemäß Punkt 5 und Abb. 2b bis 2f mit höchstens 12 cm festgelegt, wobei es bei offenen Setzstufen je nach Lage der Zwischenräume auch Mindestabstände von 2 bzw. 7 cm gibt, um die Gefahr des Einklemmens des Fußes zu verringern. Weiteres siehe auch Kindersicherheit