Der Begriff "nebelfeucht" deutet darauf hin, dass die Oberfläche nur leicht angefeuchtet wird, ähnlich wie bei einem feinen Nebel.
Neigung, die Neigung ist ein für Treppen in den Normen weder definierte noch verwendete Bezeichnung, die unterschiedliche Begriffe meint, und daher selten gebraucht wird.
Nicht nur bei einem Neubau kommt eine neue Treppe zum Einsatz: auch im Zuge der Renovierung von Altbauten spielt die Treppe eine wichtige Rolle.
Eine (technische) Norm ist ein Regelwerk, welches national oder international Anforderungen an Produkte oder Dienstleistungen festlegt.
Normen für Treppen gibt es sowohl auf internationaler als auch nationaler Basis.
Die nationalen Normeninstitute haben keine Befugnisse zur Rechtsetzung, sondern die herausgegebenen Normen sind soweit gültig, als sie gemäß Zivilrecht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen...
Die notwendige Treppe ist in Deutschland ein bauordnungsrechtlicher Begriff für eine „Treppe, die nach behördlichen Vorschriften, (z.B. Bauordnungen der Länder) als Teil des Rettungsweges vorhanden sein muss“ (DIN 18065).
Die nutzbare Treppenlaufbreite ist im Unterschied zur Treppenlaufbreite nicht die gesamte Konstruktionsbreite eines Treppenlaufes, sondern die für die Benutzung maßgebliche Breite.
Die nutzbare Treppenpodestbreite wird genauso beurteilt wie die nutzbare Treppenlaufbreite.
Die nutzbare Treppenpodesttiefe ist von der Breite nicht immer zweifelsfrei zu unterscheiden, da Podeste fast immer dem Richtungswechsel dienen (ausgenommen bei Ruhe- bzw. Zwischenpodesten).
Die Nutzlast, früher auch Verkehrslast, bezeichnet veränderliche oder bewegliche Einwirkungen auf Bauten oder Bauteile durch Personen, Möbel, lagernde Güter usw. und dient der statischen Berechnung von tragenden Konstruktionen wie z. B. Treppen.
Die Nutzraumtreppe ist eine im untersten Geschoß eines Wohnhauses befindliche Treppe, die unterhalb der Stufen abgeschlossen ist.
Die Nutzungsdauer ist hier kein betriebswirtschaftlicher Begriff, sondern der Zeitraum, in dem die Leistungsfähigkeit von Bauwerken oder Bauwerksteilen mit den wesentlichen Anforderungen der europäischen Bauproduktenrichtlinie bzw. der nationalen Bauproduktengesetze im Einklang steht.
Die Baugesetze und Normen gewährleisten zwar die vom Gesetzgeber geforderten Sicherheitsinteressen der Menschen, sie legen aber nur Mindestvoraussetzungen fest.
Die Nutzungssicherheit von Bauten und damit auch von Treppen und Geländern ist eine wichtige Grundlage jeder Baukonstruktion.