Nutzlasten Nutzungsdauer

Nutzraumtreppe

Nutzraumtreppe, auch Stauraumtreppe, Speicherraumtreppe, Treppenverbau, (ab)geschlossene Treppe

Die Nutzraumtreppe ist eine im untersten Geschoß eines Wohnhauses befindliche Treppe, die unterhalb der Stufen abgeschlossen ist. Nutzraumtreppen werden geschaffen, indem man unterhalb der Treppe, also unter der Lichtwange oder dem Stufenrand, eine Wand mit einer Türe ausbildet, um z. B. für Haustechnik oder Hausrat einen Raum zu gewinnen. Immerhin können unter einer Treppe 3 bis 4 m³ an abgeschlossenem Raum gewonnen werden.

Gelegentlich werden als Stauraumtreppen auch Treppen bezeichnet, wo die Stufenzwischenräume als Schubladen genutzt werden. Nutzraumtreppen haben fast immer Setzstufen, um einen weitgehenden Abschluss zum darüberliegenden Treppenlauf herzustellen, wobei jedoch durch Öffnungen (Gitter) in der Trennwand, der Türe oder entlang der Wandseite (Wandabstand der Stufen), für eine ständige Lüftung gesorgt werden sollte.