ÖNORM B1991-1-1 EUROCODE 1
ÖNORM B 1991-1-1 EUROCODE 1 – Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1 – 1: Allgemeine Einwirkungen – Wichten, Eigengewichte, Nutzlasten im Hochbau; nationale Festlegungen zu ÖNORM EN 1991-1-1 und nationale Ergänzungen
Die ÖNORM EN 1991 ist die Nachfolgerin der früheren ÖNORM B 4012 Belastungsannahmen im Bauwesen und enthält die nationalen Festlegungen für Nutzlasten (früher „Verkehrslasten“) auch bei Treppen und Geländern. Die ÖNORM B 1991-1-1 regelt die Bemessung aller Einzelteile von Bauwerken und Bauteilen unter Berücksichtigung der Gesamtkonstruktion, auch allfälliger Torsionskräfte und horizontaler Kräfte. Sie gibt z. B. an, welche Nutzlasten für die Konstruktion von Treppen und Treppenpodesten bei den unterschiedlichen Nutzungskategorien berücksichtigt werden müssen.
Diese sind analog der EN 1991 in die Kategorien A bis D gegliedert, dazu betragen die Nutzlasten (auszugsweise, ansonsten siehe Tab. 1, 2 und 6 dieser Norm) in der Reihenfolge Flächenlast in kN/m²/ Einzellast pro Stufe in kN/ Horizontale Nutzlast in kN pro m:
- A für Treppen und Treppenpodeste in Wohnhäusern, Hotelzimmern 3,0/2,0/0,5 kN
- C 3.1 für Zugangsflächen mit mäßiger Personenfrequenz, wie Bürogebäude, Ausstellungsräume 4,0/4,0/1,0 kN
- C 5 für Flächen mit möglichem Menschengedränge 6,0/4,0/2,0 kN
Obige Aufzählung bedeutet also, dass für Wohnungstreppen (erste Zeile) eine Nutzlast von 3,0 kN bzw. 300 kg pro m² Treppenlauffläche nachzuweisen ist, und pro Stufe von 200 kg (auch an ungünstigster Stelle, z. B. am Außenrand einer Mittelholtreppe), weiters pro Meter Geländer („Absturzsicherung“) eine Horizontalkraft von 50 kg, gemessen an der Oberkante. Siehe auch Nutzlasten.