Eurocode 5
ÖNORM B 1995-1-1 Eurocode 5 – Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau; nationale Festlegungen zu ÖNORM EN 1995-1-1. Die ÖNORM 1995 usw. ist Nachfolgerin der ÖNORM B 4100 Holzbau – Holztragwerke und behandelt die Grundsätze und Anforderungen an die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit von Holzbauwerken. Es ist vorgesehen, diese Norm, zusammen mit den übrigen Eurocodes, für die Bemessung und Konstruktion von Tragwerken anzuwenden und damit auch von Holztreppen.Für Holztreppen ist ergänzend die europäische Leitlinie 008 zur Prüfung von Treppen heranzuziehen, da die der ÖNORM 1995 zugrundeliegenden Baustoffe andere Festigkeiten aufweisen als die im Treppenbau eingesetzten Harthölzer.Aus historischer Sicht ist in diesem Zusammenhang wichtig, auf den „Nachweis nach allgemeinen Erfahrungen“ zu erinnern. Die Vorgänger- ÖNORM B 4100 enthielt unter Punkt 1.2.2 statische Berechnung folgenden Passus: „…(2) Bauteile, deren Abmessungen nach allgemeiner Erfahrung angegeben werden können, brauchen nicht berechnet zu werden“. Dieser Absatz war wichtig für den handwerklichen Holztreppenbauer, denn damit konnte auf die in der Berufsausbildung gültige Literatur zurückgegriffen werden. In Deutschland hat sich als Grundlage für die Abmessungen inzwischen das „Regelwerk handwerklicher Holztreppenbau“ der Tischler- und Zimmererverbände durchgesetzt. Werden die üblichen Maße verlassen, d.h. die Treppen mehr als 1 m breit und 17 Steigungen hoch, sind die Dimensionen allerdings zu berechnen.