Sachverständige
Sachverständige für Treppen, Gutachter für Treppen, gerichtlich anerkannte Sachverständige, Gerichtssachverständiger
Sachverständige sind Personen mit besonderer Sachkunde in bestimmten fachlichen Gebieten. Sachverständige für Treppen können von Gerichten oder Behörden, ebenso auch von Bauherren zur Klärung von Sachfragen herangezogen werden. Da die juristische Stellung von Sachverständigen in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt ist, verweisen wir dazu auf Wikipedia.
Die Bezeichnung Sachverständiger ist (ausgenommen in der Schweiz) nicht geschützt und jeder darf sich so nennen, üblicherweise sind mit dem Begriff jedoch von den Gerichten oder den Kammern bestellte Sachverständige gemeint, die über eine entsprechende Fachausbildung und Berufspraxis verfügen, also ein einschlägiges Studium, eine handwerkliche Ausbildung mit Meisterberechtigung, und langjährige einschlägige Erfahrungen, in Österreich auch Ziviltechniker der jeweiligen Fachrichtungen. Sachverständige werden meist für die fachliche Stellungnahme zu strittigen Sachverhalten herangezogen, und sollten sich in ihren Gutachten auch nur zu den angefragten Sachverhalten äußern. Da bei Treppen aufgrund der Vielfalt der Materialien, der Themenvielfalt beginnend von der Standsicherheit, der Benutzungssicherheit, der jeweiligen fachlichen Ausführung bis zur schalltechnischen Eigenschaft ganz unterschiedliche Fachgebiete angesprochen werden, ist eine sorgfältige Überlegung bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen nötig; z. B. sind in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu empfehlen, welche von den Kammern bestellt sind, und deren Anschriften über diese zu erfahren sind. Weitere Anschriften über die Sachverständigenverbände siehe der eingangs erwähnte Wikipedia- Link.