Schwindmaß Seniorengerechte Treppen

Seitenabstand

Seitenabstand, Wandabstand

Der Seitenabstand von Treppenteilen wird in den Normen sowohl wegen der Handläufe als auch wegen der Zwischenräume von Stufen zu Wänden behandelt. Als Seitenabstand bezeichnet bei Treppen den Abstand eines Bauteiles zur Wand oder zu anderen Bauteilen. Gemäß DIN 18065 wird „Der Seitenabstand … als lichtes Fertigmaß zwischen Treppenlauf, Treppenpodest oder Treppenhandlauf und angrenzenden Bauteilen, z. B. Wänden (Wandoberflächen), Treppengeländern, Spindeln u. ä. gemessen…“.

Seitenabstände in Deutschland: Laut den Bildern A.7 und 8 der DIN beträgt der Mindestabstand von Handläufen zur Wand oder seitlichen Umwehrung 5 cm, der Seitenabstand von Stufen entlang seitlicher Geländer muss nach DIN 18065 Bilder A.9 und 10 mindestens 2 cm und darf höchstens 6 cm betragen, und entlang von Wänden höchstens 6 cm betragen.

Seitenabstände in Österreich: Die ÖNORM B 5371 verlangt in Punkt 10.5.2 für Handläufe und Geländer 4 cm Abstand, und nach Bild 5a für Stufen entlang seitlicher Geländer einen Abstand von mind. 2 cm bis höchstens 3 cm, entlang von Wänden höchstens 4 cm.