SIA 160 Einwirkung auf Tragwerke
SIA 160 Einwirkung auf Tragwerke
In dieser Norm sind in Abschnitt 4 Nutzlasten in Gebäuden die Gebrauchstauglichkeitswerte für Kurzzeit- und Langzeitbeanspruchung getrennt festgelegt; die Kurzzeitbeanspruchung für Treppen beträgt:
- in Gebäuden der Kategorie A 2,0 kN/m2 Verkehrsfläche
- in Gebäuden der Kategorie B (öffentlichen Bauten) ebenfalls 2,0 kN/m2
- in Gebäuden der Kategorie C (öffentliche Flächen für große Menschenansammlungen) 4,0 bzw. 5,0 kN/m2.
Für Einzelstufen sind keine Nutzlasten genannt. Für Geländer in Gebäuden findet man in Abschnitt 4.14 Kräfte auf Abschrankungen für die Kurzzeit-Gebrauchstauglichkeit in der Tabelle 27 einen Wert von 0,4 kN/m auf der Höhe des Handlaufes.