Stufenabstand
Stufenabstand, Stufenlichtabstand, Lichtabstand zwischen Stufen
Der Stufenabstand ist der lichte Abstand zwischen zwei Plattenstufen, vermindert um die Höhe eventueller Kindersicherungsleisten. Der Stufenabstand ist in manchen Bauordnungen bzw. Normen durch Mindest- und Höchstmaße begrenzt, insbesondere in öffentlich zugänglichen Gebäuden, bzw. in Österreich grundsätzlich mit 7 bis 12 cm (ÖNORM B 5371, Abschnitt 5), um einerseits ein Durchschlüpfen von Kindern zu erschweren, und anderseits das Einklemmen der Fußspitze zu vermeiden. Siehe auch Kindersicherungsleisten.