Stufenauftritt
Stufenauftritt, auch Auftritt, Auftritt-Tiefe, Treppenauftritt (in Deutschland), Auftrittbreite (missverständlich)
Der Stufenauftritt bedeutet in Österreich das „waagerechte Maß zwischen den Stufenvorderkanten zweier aufeinander folgender Stufen, gemessen in der Lauflinie“ (ÖNORM B 5371). Eine eventuelle Unterschneidung unter darüberliegende Stufen darf dabei also nicht berücksichtigt werden, umgekehrt jedoch nicht Rundungen oder Abschrägungen an der Stufenvorderkante, welche zwar genau betrachtet nicht mehr zur Stufenfläche zählen, aber gemäß ÖNORM Abschnitt 5 den Auftritt bis zu 1,5 bzw. 1 cm verkürzen können, ohne das (baurechtlich ausschlaggebende) Maß zu vermindern, nachdem dafür „Vorderkante bis Vorderkante“ gilt. In Deutschland verwendet man den Begriff Treppenauftritt anstatt Stufenauftritt, die Bemessungsregeln lauten etwas anders. Der Stufen- bzw. Treppenauftritt ist ausschlaggebend für baugesetzlich geforderte Mindestmaße, welche je nach Nutzungsart einer Treppe vorgeschrieben sind. Weiteres zum Auftritt siehe auch: