Treppen-Normen
Treppen- Normen, Treppen- Regeln, Treppen- Maße, Treppen- Vorschriften
Treppennormen sind alle bautechnischen Regeln, welche zur Gänze oder teilweise Treppen betreffen. Treppen- Normen entstehen durch die Beschreibung von allgemein anerkannten Regeln der Technik einerseits zu Begriffen, Maßen und Messregeln von Treppen und Geländern für Wohnbauten und für weitere Einsatzzwecke, andererseits zu Anforderungen an Treppen bezüglich Planung, Konstruktion, Standsicherheit, Materialeigenschaften, Brandschutz, Schallschutz, Dauerhaftigkeit und Prüfung. Treppen sind tragende Bauteile und daher sind alle die Sicherheit und Gesundheit usw. betreffenden Normen von den jeweiligen Bauordnungen als verbindlich erklärt worden; darüber hinaus legen die Landesbauordnungen weitere Regeln für Treppen fest, bzw. die Arbeitnehmer- Schutzbestimmungen. Üblicherweise sind die nationalen Normeninstitute die Verfasser bzw. Herausgeber der Normen. In Einzelfällen stellen diese jedoch nicht in allen Punkten die allgemein anerkannte Regel der Technik dar, auf deren Einhaltung ein zivilrechtlicher Anspruch für jedermann besteht; in solchen Fällen empfiehlt es sich, weitere anerkannte Regelwerke heranzuziehen.
Aufgrund der Vielfalt von Treppenkonstruktionen und Materialien gibt es eine große Zahl von Normen, welche (auch) Treppen betreffen, die Wichtigsten sind hier in Reihenfolge Deutschland – Österreich – Schweiz aufgelistet bzw. unter den jeweiligen Verweisen zusammengefasst zu finden:
Normen über Maße, Messregeln und Begriffe in D – A – CH
- DIN 18065 Gebäudetreppen (Treppen in und an Gebäuden)
- DIN EN 14122 Teil 3 Treppen, Treppenleitern und Geländer zu maschinellen Anlagen
- Deutsche Arbeitsstättenrichtlinie § 17/1,2 für Treppen im gewerblichen Bereich
- Deutsche Landesbauordnungen für Sonderbauten, z. B. Verkaufsstätten, Schulbauten usw.
- BGI/GUV-I 561 Treppen, Information der Berufsgenossenschaft und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
- ÖNORM B 5371 Treppen, Geländer und Brüstungen in Gebäuden und von Außenanlagen
- OIB- RL 4 Richtlinie Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit des österreichischen Institutes für Bautechnik
- Österreichische Arbeitsstättenverordnung § 2 Verkehrswege und § 4 Stiegen
- SIA 358 Geländer und Brüstungen (für sonstige Treppenmaße hat die Schweiz keine Norm)
Normen über Schallschutzanforderungen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Blatt 2 Anforderungen. Achtung, bezüglich Trittschallpegel nicht a. a. Regel der Technik!
- VDI 4100 Schallschutz im Hochbau, Entwurf 2011/Vorschläge für erhöhten Schallschutz (Vertragsgrundlage für a. a. R. d. T.)
- DEGA Empfehlung 103 der Deutschen Akustischen Gesellschaft (Vertragsgrundlage für a. a. R. d. T.)
- ÖNORM B 8115 Teil 2 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen
- SIA 181 Schallschutz im Hochbau
Weitere Normen zu den in der Einleitung erwähnten Bereichen siehe: