Treppenarten
Treppenarten, Treppentypen, Treppenformen, Treppenlaufformen, Treppengrundrisse, Grundrissarten von Treppen, Treppenkonstruktionsarten
Unter Treppenarten versteht man einen Überbegriff mit vielen Unterscheidungsmöglichkeiten. Treppenarten kann man kategorisieren nach:
- Grundrissarten (gerade, gewendelt…)
- unterschiedlichen Konstruktionen (Wangentreppe oder aufgesattelte Treppe…)
- Materialien (Holztreppen, Stahltreppen, Stein…)
- baurechtlichen Gesichtspunkten (notwendige oder nicht notwendige Treppe, Haupt- oder Nebentreppe…)
- Funktion oder Zweck (Fluchttreppe, Repräsentationstreppe, Zweittreppe…)
- der Lage (Gebäudetreppen, Außentreppen, Gartentreppen…)
- oder nach den Benutzern (altengerechte Treppen, kindergerechte Treppen…)
Manche Bezeichnungen überschneiden sich in der Zuordnung, wie die baurechtlichen und die zweckorientierten Treppenarten. Die einzelnen Gruppen von Treppenarten sind in der Folge lediglich aufgezählt, jedoch unter den jeweiligen Stichworten zumeist näher erläutert:
Treppen- Grundrissarten
Man unterscheidet geradläufige und gewendelte Grundrisse, sowie ein- zwei- und mehrläufige Grundrisse, wobei die DIN 18065 viele Grundrissvarianten im Abschnitt B 1 bebildert auflistet (genaue DIN-Definition/ bzw. häufig verwendete Kurzbegriffe):
- einläufige gerade Treppe / geradläufige Treppe, gerade Treppe
- zweiläufige gerade Treppe mit Zwischenpodest / Zwischenpodesttreppe
- zweiläufige gewinkelte Treppe mit Zwischenpodest / Winkelpodesttreppe
- zweiläufige gegenläufige Treppe mit Zwischenpodest / gegenläufige Podesttreppe
- dreiläufige zweimal gewinkelte Treppe mit Zwischenpodesten / Eckpodesttreppe
- dreiläufige gegenläufige Treppe mit Zwischenpodest
- Spindeltreppe
- Wendeltreppe
- Bogentreppe
- einläufige, im Antritt viertelgewendelte Treppe / viertelgewendelte Treppe
- einläufige, im Austritt viertelgewendelte Treppe / viertelgewendelte Treppe
- einläufige viertelgewendelte Treppe / viertelgewendelte Treppe
- einläufige, zweimal viertelgewendelte Treppe / zweiviertelgewendelte Treppe
- einläufige, halbgewendelte Treppe / halbgewendelte Treppe
Die erwähnte DIN- Auflistung zeigt zu jeder Grundrissart eine Abbildung; die häufigsten für Ein- und Zweifamilienhäuser verwendeten Treppengrundrisse, Ausführungsbeispiele und einige Planungstipps finden Sie im Treppen-ABC, eine fast vollständige Darstellung von (auch selten angewandten) Grundrissen auf Wikipedia. Die Vielfalt der Entwurfsmöglichkeiten von Treppen und die menschliche Phantasie sind jedoch noch größer, als die genannten Übersichten zeigen.
Treppen- Konstruktionsarten
Damit ist die Unterscheidung nach der Tragekonstruktion gemeint, die oft zusammen mit der Wand entlang der Treppe das Tragwerk bildet, bis zu den Podesten bzw. Decken am Beginn und Ende der Treppe. Viele Konstruktionsmethoden sind unabhängig vom Material, die häufigsten Treppenkonstruktionsarten sind:
- Wangentreppen
- aufgesattelte Treppen
- geländertragende Treppen
- Harfentreppen
- Tragbolzentreppen
- Mittelholmtreppen
- Spindeltreppen
- Kragstufentreppen
- abgehängte Treppen
- Stahlbeton- Fertigtreppen
Treppen- Materialtypen
Werden nach dem hauptsächlich verwendeten Werkstoff unterschieden. Im modernen Treppenbau werden Materialien meist kombiniert, je nach Eignung und gestalterischen Vorzügen, sodass sich der Begriff dann an der Tragekonstruktion orientiert. Man unterscheidet:
Eine Treppenarten-Übersicht von Treppenmeister
Treppenarten nach baurechtlichen Gesichtspunkten
Legen im Rahmen der Baugesetze und der Maßnormen die Voraussetzung für die unterschiedlichen Grenzmaße (Mindest- bzw. Höchstmaße) von Stufen und Geländern, die nutzbare Laufbreite, oder sonstige technische und rechtliche Voraussetzungen. Dazu werden unterschieden:
In Deutschland:
- Haupttreppen für Gebäude im Allgemeinen
- Nebentreppen für Gebäude im Allgemeinen
- Haupttreppen für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen bzw. innerhalb von Wohnungen
- Nebentreppen für obige Gebäude
- Treppen in Versammlungsstätten, Geschäftshäusern, Arbeitsstätten, Krankenhäusern, Gaststätten, Schulbauten, Hochhäusern und Garagen sind baurechtlich gesondert festgelegt, in den Versammlungsstättenverordnungen usw. der einzelnen deutschen Länder, siehe Musterbauordnung § 51
In Österreich:
- Haupttreppen an Gebäuden im allgemein zugänglichen Bereich sowie im Freien, z. B. Terrassen- und Eingangstreppen
- Haupttreppen als allgemeine Gebäudetreppen, z. B. in Bürohäusern, Hotels, Schulen, Wohngebäuden usw. mit mehr als 3 Geschoßen ohne Aufzug
- Haupttreppen als allgemeine Gebäudetreppen in Häusern wie vor mit höchstens 3 Geschoßen ohne Aufzug oder mehr als 3 Geschoßen mit Aufzug
- Haupttreppen als Wohnungstreppen, z. B. in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern, Maisonetten-Wohnungen
- Nebentreppen als zusätzlich zu den notwendigen Haupttreppen errichtete Treppen, oder als (einzige) Treppe zu Nebenräumen (das sind Bereiche einer nicht alltäglichen Nutzung, wie Nebenräume im Keller oder Dachgeschoß, Galerie- oder Abstellflächen als zweite Ebene in Wohnräumen)
- für Treppen in Versammlungsstätten, Hochhäusern usw. gibt es in Österreich nur noch einerseits zusammenfassend eigene Bestimmungen in der OIB- Richtlinie 4 Nutzungssicherheit, andererseits – soweit die einzelnen österreichischen Länder diese Richtlinie (noch) nicht übernommen haben, unterschiedliche Bestimmungen in den jeweiligen Bautechnikverordnungen der Länder
In Europa:
- vorgefertigter Treppenbausatz oder Bausatztreppe, als Überbegriff für alle Treppenkonstruktionen, welche aufgrund der europäischen Bauproduktenrichtlinie bzw. der Zulassungsleitlinie 008 durch eine europäische Technische Zulassung (ETA) nachzuweisen sind. Diese Zulassung ist für alle Treppen aus nicht genormten Materialien oder Bauarten erforderlich; die rechtlichen Voraussetzungen sind im jeweiligen nationalen Bauproduktegesetz und/oder den Landesbauordnungen festgelegt.
- Steiltreppen: Sowohl in Deutschland als auch in Österreich äußern sich die Normen und Bauverordnungen zu Treppen mit einer Steigung von mehr als 45 °, also Sambatreppen und Spartreppen nur insoweit, dass sie diese für den alltäglichen Gebrauch wegen der erhöhten Absturzgefahr weder als Haupt- noch als Nebentreppen erlauben. Sie sind hier erwähnt, weil sie international rege gehandelt werden.
- Bodentreppen: Die EN 14975 Bodentreppen, Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung definiert auf europäischer Ebene die Dachbodentreppe, die Bauordnungen begrenzen die Verwendung auf nicht ausgebaute Dachböden.
Treppenarten nach Position, Lage oder Gebäudeart
Deren Begriffe überschneiden sich teilweise mit den baurechtlich festgelegten Definitionen:
- Freitreppen (unabhängig von Gebäuden)
- Außentreppen (an Gebäuden)
- Innentreppen
- Wohnhaustreppen
- Wohnungstreppen
- Kellertreppen
- Bodentreppen (EN 14975)
- Parkhaus-, Hochhaus-, Gaststättentreppen usw.
- Industrietreppen, Maschinentreppen (EN 14122)
- Niedergang (bei Booten)
Treppenarten nach Funktion oder Zweck
Deren Begriffe überdecken sich ebenfalls teilweise mit baurechtlich verwendeten Definitionen:
- öffentliche Treppen
- Repräsentationstreppen
- Fluchttreppen
- Brandtreppen ; F30-Treppe von Treppenmeister
- Rettungs- bzw. Sicherheitstreppen
- Zweittreppen
Benutzerorientierte Treppenarten
Deren Bezeichnungen sind an der besonderen Eignung für bestimmte Personengruppen ausgerichtet, wie:
Regionale und historisch entstandene Treppenarten
Waren in bestimmten Gebieten entweder als Begriff für eine Treppe üblich, oder wurden aufgrund ihrer häufigen Verwendung irgendwann als für eine Stadt typisch benannt; gelegentlich pflanzen sich derartige Bezeichnungen in Literaturzitaten fort, ohne im Sprachgebrauch noch eine Anwendung zu finden:
- Stiege (Österreich)
- Steige (Süddeutschland)
- Berliner Treppe
- Wiener Stiege