Treppenauge
Treppenauge, Auge, Treppenlichtraum, Treppenluftraum
Das Treppenauge ist der Luftraum im Zentrum einer Treppenanlage. Das Treppenauge ist der von Treppenläufen, Podesten und Geländern umschlossene freie Raum. Bei mehrgeschossigen Wohnungstreppen mit Auge sind für die Höhe des Geländers entlang der Treppe und auf dem Podest die baurechtlichen Vorgaben zu beachten, denn ab 12 m Absturzhöhe sind mindestens 110 cm hohe Geländer gefordert, siehe auch: