Treppenhaus
Treppenhaus, Treppenflur, Treppenturm, Treppenraum, Stiegenhaus, Wendelstein
Das Treppenhaus ist der die Treppe umfassende Raum. Als Treppenhaus bezeichnet man den Raum innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes, der die Treppenanlage umschließt und die Treppe von den übrigen Nutzungsbereichen oder Wohnräumen abgrenzt. Das Treppenhaus dient der Erschließung von Gebäuden, bildet die Verbindung zwischen den Stockwerken bzw. zwischen getrennten Wohneinheiten und dient als Fluchtweg sowie als Klimaschleuse.
In historischen Bauten war das Treppenhaus oft ein für öffentliche Anlässe wichtiger Raum und daher großzügig und repräsentativ gestaltet. In modernen Ein- und Zweifamilienhäusern wird das Treppenhaus zunehmend vielseitiger benutzt und durch Garderoben und Möbel in den Wohnbereich integriert, manchmal ist die Treppe schon direkt in Wohnräumen platziert. In Mehrfamilien- Wohnhäusern sind für Treppenhäuser die baurechtlichen Vorschriften und Normen für Fluchtwege bzw. für den Brandschutz zu beachten, wie beispielsweise die durchgehende Ausbildung der Treppenhäuser bis zum Ausgangsniveau, die Breite von Fluren und Türen je nach erwartbarer Benutzeranzahl im Gefahrenfall, die Feuerwiderstandsfähigkeit der Ausstattung und sonstige Brandschutzvorschriften, eine jederzeit funktionierende Treppenhausbeleuchtung und in öffentlichen Bauten die Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege und die Rettungszeichen.