Tritt Trittkante

Trittfläche

Trittfläche, Auftrittfläche, Stufenfläche

Die Trittfläche ist die „...betretbare Oberfläche einer Stufe“ (ÖNORM B 5371). Für die Trittflächen der Stufen bzw. einer Treppe gibt es in Deutschland genau festgelegte Toleranzen für die zulässige Abweichung gegenüber der Horizontallage.

Die Stufen dürfen in der Treppenlaufbreite von ihrer waagrechten Lage maximal +/- 0,5 abweichen, und in der Auftritt- Tiefe höchstens +/- 1 % (DIN 18065). Bei Treppen im Freien ist eine negative Abweichung jedoch wegen Niederschlagswasser und Eis zu vermeiden. Österreich erlaubt von vornherein nur eine Abwärts-Neigung der Stufe (→ Meißel, Stufengefälle) von höchstens 1,5 %, bei besonderen Anforderungen, z. B. rauen Trittflächen von Außentreppen, bis zu 3 %, siehe Stufengefälle.

Die Trittfläche von Stufen und Podesten sollten möglichst gleitsicher beschaffen sein, wozu es keine für Treppen allein zuständige Kriterien und Prüfmethoden gibt, sondern es werden die Erfahrungswerte für Bodenbeläge herangezogen. Hingewiesen sei im Zusammenhang mit Trittflächen, dass die Kanten von Stufen zusätzlich gleitsicher ausgestattet werden können, siehe Stufengleitzschutzprofil.