Wandhandlauf
Wandhandlauf, Handlauf, Treppenhandlauf
Wandhandläufe sind an der Wandseite von Treppen angebrachte Anhalte- Elemente und Gehhilfen. Wandhandläufe sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern und innerhalb von Wohnungen als zusätzliche Griffelemente bei breiteren Treppen eingesetzt sowie bei altengerechten Treppen, bzw. als einziger Handlauf, wenn die Lichtseite der Treppe keinen Handlauf hat. Die baurechtliche Anforderung an Wandhandläufe ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich, die wichtigsten Bestimmungen sind:
- In Deutschland wird nach DIN 18065 für Treppen lediglich ein fester und griffsicherer Handlauf gefordert, in einer Höhe von 80 bis höchstens 112 cm über den Stufenkanten. Die deutsche Musterbauordnung ergänzt diese Vorgabe insofern, als Handläufe auf beiden Seiten (und Zwischenhandläufe) verlangt werden „soweit die Verkehrssicherheit dies erfordert“ (ohne weitere konkrete Regelungen); dazu sollten die jeweiligen Landesbauordnungen herangezogen werden. Als Seitenabstand von Wänden bzw. Deckenkanten wird mindestens 5 cm gefordert, und eine zu greifende Handlaufbreite zwischen 2,5 und 6 cm.
- In Österreich wird nach ÖNORM B 5371 bei Wohnungs- und Nebentreppen ebenfalls nur ein Handlauf gefordert, bei allen anderen Treppen jedoch beidseitig, in einer Höhe von 95 cm +/- 5 cm über den Stufenvorderkanten bzw. der Podestoberfläche. Darüber hinaus sollten allgemeine Gebäudetreppen einen zusätzlichen Handlauf in einer Höhe von 75 bis 90 cm haben. Als Seitenabstand von Wänden bzw. Deckenkanten wird mindestens 4 cm gefordert, und eine zu greifende Handlaufbreite zwischen 2,5 und 6 cm, wobei die Oberkanten mit mindestens 5 mm gerundet sein müssen. Die seitlichen Befestigungen von Wandhandläufen müssen mindesten 8 cm lotrecht unter deren Oberkante sein, um ein freies Durchgleiten der Hand zu ermöglichen. Ferner sollten freie Enden von Handläufen so gestaltet sein, dass ein Hängenbleiben von Kleidungsstücken möglichst verhindert wird.
- In der Schweiz gibt es nach SIA 358 lediglich für die Geländerhöhe eine Regelung, mit 1 m, im Bereich von Treppenläufen ab 0,9 m. Handläufe müssen eine Dicke oder einen Durchmesser von 4 bis 5 cm haben, der Wandabstand muss mindestens 5 cm betragen, und seitliche Befestigungen müssen mindestens 12 cm unter der Handlaufoberkante sein, sodass man auch mit gestreckten Fingern nicht anstößt.
Für die Materialauswahl von Wandhandläufen gibt es kaum Einschränkungen, soweit die für eine sichere Benutzung notwendige Festigkeit gewährleistet ist, und eine hygienische Oberfläche. Als Material kommen Holz, Stahl oder Kunststoffe in Frage. Die Vorschriften für den Verlauf bzw. die Kopplung von Wandhandläufen müssen jedoch beachtet werden, siehe Handlauf.