Wohnungstreppen
Wohnungstreppen
Wohnungstreppen sind baurechtlich notwendige Treppen innerhalb einer Wohneinheit. Wohnungstreppen werden entweder innerhalb einer Wohnung mit unterschiedlichen Geschoßebenen oder in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhäusern) vom Baurecht als notwendige Treppen (Haupttreppen) bezeichnet und müssen daher den geltenden Normen entsprechende Steigungsverhältnisse und Laufbreiten aufweisen, siehe DIN 18065 und ÖNORM B 5371. Beispielsweise definiert die OIB Richtlinie die Wohnungstreppe als „…Haupttreppen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnungen.“ Als Wohnung gilt dabei eine abgeschlossene Wohneinheit, welche die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglicht. Siehe ferner auch Treppenarten.