Zustimmung im Einzelfall
Zustimmung im Einzelfall (ZiE), Zulassung im Einzelfall, Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
Die Zustimmung im Einzelfall ist eine von den Regelverfahren der europäischen technischen Zulassung abweichende vereinfachte Vorgangsweise für Bauprodukte. Die Zustimmung im Einzelfall kann mit Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde erbracht werden für Bauprodukte, die ausschließlich nach dem Bauproduktegesetz oder nach sonstigen Vorschriften zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften in Verkehr gebracht werden dürfen, jedoch deren Anforderungen nicht erfüllen.
Das Verfahren der Zustimmung im Einzelfall ist in den einzelnen Landesbauordnungen (unter Umständen unterschiedlich) geregelt, muss schriftlich bei den Bauaufsichtsbehörden der Länder beantragt werden und ist auf das jeweilige Bauvorhaben begrenzt. Bei diesem Verfahren muss die Standsicherheit durch Berechnungen und durch ergänzende Versuche, gegebenenfalls auch durch Gutachten nachgewiesen werden, zu deren Beurteilung die Behörde Zugelassene Stellen oder sachverständige Gutachter beiziehen kann. Für Deutschland siehe deutsche Musterbauordnung § 20.
Beispiele von Länderregelungen
- siehe www.lbv.brandenburg.de
- siehe www.admin.ch