Unabhängig von der Bauweise und dem Grundriss der Treppe sind bei der Planung wichtige Maße und Regeln einzuhalten. Diese über Jahrhunderte entwickelten Erfahrungen über gut und sicher begehbare Treppen finden sich in den jeweiligen Treppen-Normen der einzelnen Länder wieder.
Gewähr für sichere Benutzung. In den Normen wird beschrieben, wie hoch und wie tief eine Stufe, wie breit eine Treppe und wie hoch das Geländer sein soll. Auch die Grenzmaße – beispielsweise die maximale Stufenhöhe einer für Wohnräume zulässigen Treppe, und Toleranzmaße (um wie viel darf eine Stufenhöhe zur nächsten abweichen) und vieles andere sind dort festgelegt. Diese Einhaltung dieser Maße soll eine sichere Benutzung der Treppe gewährleisten.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz muss der Bauherr sich jedoch immer erst nach den Regeln der einzelnen Bundesländer und Kantone richten. Diese finden sich in der jeweiligen Landesbauordnung.